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Beratung & Betreuung

 

Telefonischer Notruf 

Das Frauenhaus ist telefonisch rund um die Uhr erreichbar! 07472 / 66 500

Wenn es zu Hause eskaliert und sie sofortige Unterstützung gegen die Gewalt ihres Partners brauchen, können sie sich an das Frauenhaus wenden.

Für die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus ist es wichtig zu wissen:


- Was ist passiert?
- Haben Sie Angst?
Soll die Polizei oder Rettung verständigt werden oder machen Sie es selbst?
Können sie zu einer Freundin, Nachbarin, Verwandten flüchten?
- Wollen Sie sofort ins Frauenhaus kommen oder brauchen Sie noch etwas Zeit, um sich 
zu entscheiden?
- Falls Sie gleich kommen wollen, sollten Sie, wenn möglich, folgende Sachen mitnehmen: Dokumente (Meldezettel, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Reisepass, Mutter-Kind-Pass, Bekleidung, persönlich wichtige Sachen für sich und die Kinder
- Wie kommen Sie nach Amstetten ins Frauenhaus – Wegbeschreibung?
- Name und ev. Adresse und Rückrufnummer

Telefonische Beratung 

Hier geht es um eine rasche Abklärung der Bedrohungssituation und darum, welche Maßnahmen möglich sind und eingeleitet werden können. 
Es werden gemeinsame Lösungsmöglichkeiten und Strategien besprochen. Wenn das Frauenhaus nicht die geeignete Einrichtung ist, wird auch an andere Institutionen vermittelt. 

 
Betreuung im Frauenhaus 

In der ersten Phase des Frauenhausaufenthaltes wird die Frau dabei unterstützt, Schutz und Ruhe zu finden, nachzudenken und zu reflektieren.
Gleichzeitig erlebt sie in der häuslichen Gemeinschaft und durch Gespräche mit den Bewohnerinnen, dass es auch noch viele andere Betroffene mit der gleichen Erfahrung gibt. 
 
Danach geht es um die Klärung folgender Fragen: 
- finanzielle Situation 
- Scheidung oder Trennung 
- Arbeit 
- Kinderbetreuung 
- Entsprechende Schulausbildung, bzw. Arbeitsplatz für die Kinder 
- Wo und wie möchte ich leben? (Wohnungssuche, Finanzierung, Einrichtung,..) 
- Wo sind private und öffentliche Ressourcen vorhanden? 
- Neue Kontakte für die Frau und für die Kinder 

 
Die Beraterin reflektiert mit der Frau alle Möglichkeiten und unterstützt sie bei der Durchsetzung. 
Erarbeitung eines Finanzkonzeptes, Arbeitsmarktberatung für sie und auch für bereits ältere Kinder. 

Die Bewohnerinnen werden bei Bedarf begleitet bei: 
- Scheidungsverhandlungen
- anderen Behördengängen
- Verhandlungen mit Banken
- Vorstellungsgesprächen
- Erstkontakten mit anderen Hilfseinrichtungen

 
Nachbetreuung 

Nachbetreuung wird von den Mitarbeiterinnen im Frauenhaus durchgeführt, wenn: 
- die Betreuerinnen eine Nachbetreuung als notwendig und sinnvoll erachten und die Frau es will 
- eine momentane Krisensituation auftritt 
- wenn die Nachbetreuung keine andere soziale Einrichtung übernehmen kann

Formen der Nachbetreuung: 
- Hausbesuche 
- Beratungsgespräche im Frauenhaus 
- Telefonische Beratung 
- Begleitung bei Behördengängen und Gerichtsverfahren 
- Vermittlung an andere Einrichtungen